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   BGH, 17.03.1998 - XI ZB 39/97   

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https://dejure.org/1998,5400
BGH, 17.03.1998 - XI ZB 39/97 (https://dejure.org/1998,5400)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1998 - XI ZB 39/97 (https://dejure.org/1998,5400)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1998 - XI ZB 39/97 (https://dejure.org/1998,5400)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Gewährung einer Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Rechtsmittelfrist ( Berufungsfrist) nach Ablehnung eines Prozesskostenhilfegesuchs - Erkennbarkeit der Unvollständigkeit der zur Begründung des Prozeßkostenhilfegesuchs gemachten Angaben ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233
    Grenzen der Begründungslast für Prozeßkostenhilfeantrag eines Sozialhilfeempfängers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2, § 233, § 516
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für Durchführung eines Rechtsmittels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1397
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 26.05.2003 - 10 UF 36/03

    Erfordernis der "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

    Allerdings ist einer Partei nach Ablehnung eines Prozesskostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Rechtsmittelfrist gemäß § 233 ZPO zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste, sich also für bedürftig halten und davon ausgehen durfte, dass sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Prozesskostenhilfe genügend dargetan habe (BGH, VersR 1998, 1397; Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 233, Rz. 23 "Prozesskostenhilfe"; Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Gutjahr, § 1, Rz. 208).

    Da nämlich der an die Mutter der Beklagten als Haushaltsvorstand gerichtete Bescheid nicht in vollständiger Form, sondern lediglich die Seite 1 ohne die beiliegende Berechnungsanlage eingereicht wurde, sind die der Beklagten etwa gewährten Leistungen nicht zu ersehen (vgl. auch BGH, VersR 1998, 1397).

  • BGH, 19.11.2008 - IV ZB 38/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist;

    Das kommt in Betracht, wenn die Lücken auf andere Weise geschlossen oder Zweifel beseitigt werden können, etwa durch beigefügte Unterlagen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 47/85 - NJW 1986, 62 unter I;11. November 1992 - XII ZB 118/92 - NJW 1993, 732 unter II 2;17. März 1998 - XI ZB 39/97 - VersR 1998, 1397 unter 2; 20. Februar 2008 aaO Tz. 11) oder Angaben zu früheren Prozesskostenhilfe-Anträgen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2000 - XII ZB 21/00 - NJW-RR 2000, 1520 f.).
  • BGH, 21.09.2005 - IV ZB 21/05

    Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit

    Das kommt in Betracht, wenn auf andere Weise die Lücken geschlossen oder Zweifel beseitigt werden können, etwa durch die beigefügten Unterlagen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 47/85 - NJW 1986, 62 unter I [Gehaltsbescheinigung]; vom 17. März 1998 - XI ZB 39/97 - VersR 1998, 1397 unter 2 und vom 11. November 1992 - XII ZB 118/92 - NJW 1993, 732 unter II 2 [jeweils Sozialhilfebescheid]) oder Angaben zu früheren PKH-Anträgen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2000 - XII ZB 21/00 - NJW-RR 2000, 1520 f.).
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